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E-Rechnung

E-Rechnung B2B Pflicht: Was kommt ab 2027?

Die B2B-E-Rechnungspflicht kommt. Erfahre die genauen Fristen, wer betroffen ist und wie du dich optimal vorbereitest.

Sarah Braun · ·5 Min Lesezeit

Die E-Rechnungspflicht für B2B-Transaktionen ist beschlossene Sache. Das Wachstumschancengesetz bringt einen klaren Zeitplan mit Übergangsfristen. Hier erfährst du, was wann gilt.

Der Zeitplan im Detail

Phase 1: Ab 01.01.2025 — Empfangspflicht

  • Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können
  • Gilt für inländische B2B-Umsätze
  • Mindestanforderung: E-Mail-Postfach, das XML akzeptiert

Phase 2: Ab 01.01.2027 — Sendepflicht (groß)

  • Unternehmen mit Vorjahresumsatz > 800.000€ müssen E-Rechnungen versenden
  • Gilt für alle B2B-Umsätze an inländische Unternehmen
  • Formate: XRechnung oder ZUGFeRD (EN 16931 Profil)

Phase 3: Ab 01.01.2028 — Sendepflicht (alle)

  • Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen versenden
  • Keine Ausnahmen — auch Kleinunternehmer
  • Reine PDF-Rechnungen sind nicht mehr zulässig (B2B)

Was gilt als B2B?

Die E-Rechnungspflicht gilt für Umsätze zwischen inländischen Unternehmern:

  • ✅ GmbH an GmbH
  • ✅ Freelancer an GmbH
  • ✅ Einzelunternehmer an Einzelunternehmer
  • ✅ Kleinunternehmer an reguläres Unternehmen
  • ❌ Unternehmen an Privatperson (B2C) — nicht betroffen
  • ❌ Grenzüberschreitende Umsätze — EU-weite Regelung kommt später

Was zählt als E-Rechnung?

Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes muss:

  • In einem strukturierten elektronischen Format erstellt sein
  • Der europäischen Norm EN 16931 entsprechen
  • Maschinenlesbare Daten enthalten (XML)

Was NICHT als E-Rechnung gilt

  • ❌ PDF per E-Mail
  • ❌ Eingescannte Papierrechnung
  • ❌ Word- oder Excel-Rechnung
  • ❌ ZUGFeRD im Profil "Minimum" oder "Basic WL"

Was als E-Rechnung gilt

  • ✅ XRechnung
  • ✅ ZUGFeRD ab Profil EN 16931 (Comfort)
  • ✅ Andere EN 16931-konforme Formate

Übergangsregelungen

ZeitraumRegel
Bis 31.12.2026Papier und PDF weiterhin erlaubt (Empfangspflicht besteht)
01.01.2027 – 31.12.2027Sendepflicht nur für > 800k€ Umsatz; EDI-Verfahren mit Zustimmung weiter erlaubt
Ab 01.01.2028Volle Pflicht für alle; EDI nur noch mit EN 16931

5-Schritte-Vorbereitung

1. Software wählen (jetzt)

Wähle eine Software, die XRechnung und ZUGFeRD erstellen kann. Clever Invoice bietet beides kostenlos.

2. Empfang sicherstellen (bis Q1 2025 — bereits Pflicht)

E-Mail-Postfach prüfen, XML-Anhänge nicht blockieren.

3. Steuerberater informieren (jetzt)

Besprich den DATEV-Export und die Umstellung auf E-Rechnungen.

4. Kunden informieren (Q3 2026)

Teile deinen Kunden mit, dass du ab 2027 E-Rechnungen versendest.

5. Prozesse umstellen (Q4 2026)

Stelle deine Rechnungsprozesse komplett auf E-Rechnung um.

Mit Clever Invoice erstellst du professionelle Rechnungen in wenigen Sekunden — kostenlos starten und sofort loslegen.

Häufige Fragen

Muss ich E-Rechnungen auch an Kunden im Ausland senden?

Nein. Die deutsche B2B-Pflicht gilt nur für **inländische** Umsätze. Für EU-weite E-Rechnungen ist eine separate Regelung geplant (ViDA).

Was passiert mit bestehenden EDI-Verfahren?

EDI bleibt übergangsweise bis Ende 2027 erlaubt, sofern der Empfänger zustimmt. Ab 2028 muss EDI dem EN 16931-Standard entsprechen.

Gibt es Bußgelder bei Nichteinhaltung?

Aktuell keine direkten Bußgelder. Aber: Nicht-konforme Rechnungen könnten den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden. - [E-Rechnung: Alles zur Pflicht →](/e-rechnung) - [E-Rechnung empfangen →](/blog/e-rechnung-empfangen) - [E-Rechnung Kleinunternehmer →](/blog/e-rechnung-pflicht-kleinunternehmer)

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