Du nutzt die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG und fragst dich, ob die E-Rechnungspflicht auch für dich gilt? Die kurze Antwort: Ja. Die längere Antwort ist etwas differenzierter — und genau darum geht es in diesem Artikel.
Gilt die E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer?
Ja, vollständig. Das Wachstumschancengesetz macht keine Ausnahme für Kleinunternehmer. Die E-Rechnungspflicht gilt für alle Unternehmer im Sinne des §2 UStG — also auch für Kleinunternehmer nach §19 UStG.
Der Zeitplan für Kleinunternehmer
| Phase | Ab wann | Was du tun musst |
|---|---|---|
| Empfangspflicht | 01.01.2025 | E-Rechnungen (XRechnung, ZUGFeRD) empfangen können |
| Sendepflicht (groß) | 01.01.2027 | Nur bei Vorjahresumsatz > 800.000€ (betrifft Kleinunternehmer nicht) |
| Sendepflicht (alle) | 01.01.2028 | Auch Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen versenden |
Was bedeutet "Empfangspflicht"?
Seit dem 1. Januar 2025 musst du in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. In der Praxis heißt das:
- Du brauchst ein E-Mail-Postfach, das XML-Dateien annimmt
- Du solltest die empfangene E-Rechnung lesen und verarbeiten können
- Eine Software ist empfohlen, aber (noch) nicht vorgeschrieben
Was bedeutet "Sendepflicht"?
Ab dem 1. Januar 2028 musst du an Geschäftskunden (B2B) E-Rechnungen versenden — im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format (Profil EN 16931). Eine PDF per E-Mail reicht dann nicht mehr.
Ausnahme: Rechnungen an Privatkunden (B2C) sind von der E-Rechnungspflicht nicht betroffen. Hier darfst du weiterhin PDF oder Papier senden.
Besonderheiten für Kleinunternehmer
E-Rechnung ohne Umsatzsteuer?
Ja, das funktioniert. Auch eine E-Rechnung kann den §19-Hinweis enthalten. Die XML-Daten haben ein Feld für den Steuersatz (0%) und einen Freitext für den Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung.
Muss ich eine Steuernummer in der E-Rechnung angeben?
Ja. Wie bei jeder Rechnung nach §14 UStG brauchst du deine Steuernummer oder USt-IdNr. — auch in der E-Rechnung.
Lohnt sich der frühe Umstieg?
Definitiv. Gründe:
- Empfangspflicht gilt bereits — du musst ohnehin vorbereitet sein
- Professioneller Auftritt — E-Rechnungen signalisieren Modernität
- Zeitersparnis — automatische Verarbeitung spart Stunden
- Fehler vermeiden — Software prüft Pflichtangaben automatisch
- 2028 kommt schnell — besser jetzt in Ruhe umstellen
Was musst du jetzt tun?
Schritt 1: E-Rechnungs-Software einrichten
Wähle eine Software, die XRechnung und ZUGFeRD erstellen kann. Clever Invoice bietet einen kostenlosen Plan, der auch für Kleinunternehmer alles abdeckt.
Schritt 2: Kleinunternehmer-Status konfigurieren
In Clever Invoice stellst du einmalig ein, dass du Kleinunternehmer bist. Ab dann wird automatisch:
- Kein Steuersatz ausgewiesen
- Der §19-Hinweis auf jede Rechnung gesetzt
- Die E-Rechnung korrekt formatiert
Schritt 3: Test-Rechnung erstellen
Erstelle eine Test-E-Rechnung und prüfe, ob der §19-Hinweis korrekt erscheint und die XML-Daten valide sind.
Schritt 4: Empfang testen
Lass dir eine Test-E-Rechnung senden und stelle sicher, dass du sie empfangen und lesen kannst.
Mit Clever Invoice erstellst du professionelle Rechnungen in wenigen Sekunden — kostenlos starten und sofort loslegen.