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Grundlagen

Musterrechnung für Kleinunternehmer: Visueller Guide mit allen Pflichtangaben zum Kopieren

So schreibst du als Kleinunternehmer rechtssichere Rechnungen nach § 19 UStG. Mit vollständiger Musterrechnung, allen Pflichtangaben nach § 34a UStDV und fertigen Formulierungen zum Kopieren.

Lisa Bergmann · ·10 Min Lesezeit

Du bist Kleinunternehmer und willst deine erste Rechnung schreiben - aber bist unsicher, was drauf muss? In diesem Artikel zeige ich dir Schritt für Schritt, wie eine rechtssichere Kleinunternehmer-Rechnung aussieht. Mit einer vollständigen Musterrechnung, allen Pflichtangaben nach § 34a UStDV und fertigen Formulierungen zum Kopieren.

Das Wichtigste auf einen Blick

Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG gelten seit 2025 neue Regeln:

  • Vorjahresumsatz maximal 25.000 Euro (netto)
  • Umsatz im laufenden Jahr maximal 100.000 Euro
  • Du weist keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen aus
  • Du musst auf die Steuerbefreiung hinweisen
  • Seit 2025 gilt eine vereinfachte Rechnungspflicht nach § 34a UStDV

Wichtig: Als Kleinunternehmer darfst du niemals Umsatzsteuer auf deiner Rechnung ausweisen! Tust du es doch, schuldest du die Steuer dem Finanzamt - auch wenn du sie gar nicht erheben durftest.

Mehr zu den aktuellen Regeln findest du in unserem Artikel zur Kleinunternehmerregelung 2025.

Die vollständige Musterrechnung

Hier siehst du eine komplette Kleinunternehmer-Rechnung mit allen Pflichtangaben. Jedes Element ist nummeriert - die Erklärungen findest du darunter.

Rechnungskopf:

  • Max Mustermann - Webdesign & Beratung, Musterstraße 12, 12345 Musterstadt, Tel: 0123/456789, E-Mail: max@mustermann.de
  • An: Musterfirma GmbH, Frau Anna Beispiel, Beispielweg 42, 67890 Beispielstadt
  • Datum: Musterstadt, 15.01.2025

Rechnungsdaten:

  • Rechnungsnummer: 2025-001
  • Steuernummer: 123/456/78901
  • Leistungszeitraum: 08.01.2025 - 12.01.2025

Positionen:

Pos.BeschreibungBetrag
1Erstellung einer responsiven Website für www.beispiel.de inkl. 5 Unterseiten, Kontaktformular und SEO-Grundoptimierung1.200,00 €
2Einweisung in das Content-Management-System (2 Stunden)150,00 €
❽ Gesamtbetrag:1.350,00 €

❾ Hinweis: Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Zahlungsinformationen:

Bitte überweisen Sie den Betrag innerhalb von 14 Tagen auf folgendes Konto:

  • Kontoinhaber: Max Mustermann
  • IBAN: DE89 1234 5678 9012 3456 78
  • BIC: DEUTDEDB123
  • Verwendungszweck: Rechnung 2025-001

Alle Pflichtangaben im Detail erklärt

Hier die Erklärung zu jedem nummerierten Element:

❶ Dein vollständiger Name und Anschrift

Pflicht nach: § 34a Nr. 1 UStDV

Hier gehören hin:

  • Dein vollständiger Vor- und Nachname (oder Firmenname)
  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl und Ort

Optional kannst du auch Telefon, E-Mail und Website angeben - das ist nicht Pflicht, wirkt aber professioneller.

❷ Vollständiger Name und Anschrift des Kunden

Pflicht nach: § 34a Nr. 1 UStDV

Auch bei deinem Kunden musst du angeben:

  • Vollständiger Name oder Firmenname
  • Ansprechpartner (optional, aber empfohlen)
  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl und Ort

Ausnahme: Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro kannst du auf die Kundenanschrift verzichten (§ 33 UStDV).

❸ Rechnungsdatum (Ausstellungsdatum)

Pflicht nach: § 34a Nr. 3 UStDV

Das Datum, an dem du die Rechnung erstellst. Schreibe es im Format TT.MM.JJJJ, also z.B. „15.01.2025".

❹ Fortlaufende Rechnungsnummer

Empfohlen (nicht mehr zwingend Pflicht nach § 34a UStDV, aber dringend empfohlen)

Auch wenn § 34a UStDV die Rechnungsnummer nicht mehr ausdrücklich fordert, solltest du sie trotzdem angeben. Sie hilft dir bei der Buchhaltung und wird vom Finanzamt erwartet.

Bewährte Formate:

  • 2025-001 (Jahr + fortlaufende Nummer)
  • RE-2025-001 (Kürzel + Jahr + Nummer)
  • 20250115-01 (Datum + Tagesnummer)

❺ Steuernummer oder USt-IdNr.

Pflicht nach: § 34a Nr. 2 UStDV

Du musst eine dieser Angaben machen:

  • Deine Steuernummer vom Finanzamt, oder
  • Deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), oder
  • Ab 2025 neu: Deine Kleinunternehmer-Identifikationsnummer (KU-IdNr.)

Die meisten Kleinunternehmer nutzen die Steuernummer. Du findest sie auf deinem Steuerbescheid oder kannst sie beim Finanzamt erfragen.

❻ Leistungsdatum oder Leistungszeitraum

Empfohlen (nicht mehr zwingend Pflicht nach § 34a UStDV)

Obwohl die neue Regelung das Leistungsdatum nicht mehr explizit fordert, ist die Angabe sinnvoll und empfehlenswert. Sie zeigt dem Kunden und dem Finanzamt, wann die Leistung erbracht wurde.

Mögliche Formulierungen:

  • „Leistungszeitraum: 08.01.2025 - 12.01.2025"
  • „Leistungsdatum: 15.01.2025"
  • „Das Leistungsdatum entspricht dem Rechnungsdatum."

❼ Menge und Art der Leistung

Pflicht nach: § 34a Nr. 4 UStDV

Beschreibe deine Leistung so, dass der Kunde (und das Finanzamt) versteht, was du geliefert oder geleistet hast:

  • Bei Produkten: Anzahl und handelsübliche Bezeichnung
  • Bei Dienstleistungen: Umfang und Art der Leistung

Sei konkret, aber nicht übertrieben detailliert.

Gute Beispiele:

  • „Erstellung einer responsiven Website inkl. 5 Unterseiten und Kontaktformular"
  • „Grafikdesign: Logo-Entwicklung inkl. 3 Entwürfen und 2 Korrekturschleifen"
  • „Beratungsleistung: Marketing-Strategie für Social Media (4 Stunden)"

Schlechte Beispiele:

  • „Arbeit"
  • „Dienstleistung"
  • „Diverses"

❽ Gesamtbetrag (Entgelt)

Pflicht nach: § 34a Nr. 5 UStDV

Da du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweist, gibt es keinen Unterschied zwischen Netto und Brutto. Du gibst einfach den Gesamtbetrag an.

Wichtig: Schreibe niemals „zzgl. MwSt." oder „netto" auf deine Rechnung! Als Kleinunternehmer ist dein Betrag immer der Endbetrag.

❾ Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung

Pflicht nach: § 34a Nr. 5 UStDV

Das ist der wichtigste Unterschied zur normalen Rechnung: Du musst erklären, warum keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird.

Formulierungen zum Kopieren:

Kurz und knapp: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Etwas ausführlicher: „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG."

Formal: „Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG."

Für internationale Kunden: „In accordance with § 19 UStG, no VAT is charged."

Kompakt: „Umsatzsteuerfrei nach § 19 UStG."

Wähle eine Formulierung aus und verwende sie einheitlich auf allen deinen Rechnungen.

Zusammenfassung: Alle Pflichtangaben auf einen Blick

Nr.PflichtangabeRechtsgrundlagePflicht?
Name und Anschrift (du)§ 34a Nr. 1 UStDVJa
Name und Anschrift (Kunde)§ 34a Nr. 1 UStDVJa*
Rechnungsdatum§ 34a Nr. 3 UStDVJa
RechnungsnummerEmpfohlen
Steuernummer / USt-IdNr. / KU-IdNr.§ 34a Nr. 2 UStDVJa
LeistungsdatumEmpfohlen
Art und Umfang der Leistung§ 34a Nr. 4 UStDVJa
Gesamtbetrag§ 34a Nr. 5 UStDVJa
Hinweis auf § 19 UStG§ 34a Nr. 5 UStDVJa

*Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € entfällt die Kundenadresse

Was sich 2025 geändert hat

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 gibt es seit dem 1. Januar 2025 einige wichtige Änderungen:

Neue Umsatzgrenzen:

  • Vorjahresumsatz: max. 25.000 € (vorher 22.000 €)
  • Umsatz im laufenden Jahr: max. 100.000 € (vorher 50.000 €)

Vereinfachte Rechnungsangaben (§ 34a UStDV):

Seit 2025 müssen Kleinunternehmer-Rechnungen nicht mehr alle Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG enthalten. Die Rechnungsnummer und das Leistungsdatum sind keine Pflicht mehr - wir empfehlen sie aber trotzdem anzugeben.

Keine E-Rechnungspflicht:

Kleinunternehmer sind auch nach 2027 nicht verpflichtet, E-Rechnungen (XRechnung, ZUGFeRD) auszustellen. PDF-Rechnungen per E-Mail reichen weiterhin aus. Du musst aber E-Rechnungen von anderen empfangen und archivieren können.

Unterjähriger Wechsel:

Neu ab 2025: Überschreitest du die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr, musst du ab diesem Umsatz sofort Umsatzsteuer ausweisen - nicht erst ab dem nächsten Jahr.

Häufige Fehler vermeiden

Fehler 1: Umsatzsteuer ausweisen

Als Kleinunternehmer darfst du keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen. Tust du es doch, schuldest du die Steuer dem Finanzamt nach § 14c Abs. 1 UStG.

  • Falsch: „1.350,00 € zzgl. 19% MwSt."
  • Richtig: „1.350,00 €" (ohne Steuerausweis)

Fehler 2: Hinweis auf § 19 UStG vergessen

Ohne den Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung ist deine Rechnung unvollständig. Der Kunde könnte sich fragen, warum keine Steuer ausgewiesen wird.

Fehler 3: „Netto" oder „Brutto" schreiben

Diese Begriffe haben auf einer Kleinunternehmer-Rechnung nichts zu suchen. Dein Betrag ist immer der Endbetrag.

Fehler 4: Steuernummer vergessen

Die Steuernummer (oder alternativ USt-IdNr.) ist Pflicht - auch als Kleinunternehmer.

Fehler 5: Unpräzise Leistungsbeschreibung

„Arbeit" oder „Dienstleistung" reicht nicht. Beschreibe konkret, was du geliefert oder geleistet hast.

Vorlage zum Kopieren

Hier eine einfache Textvorlage, die du anpassen kannst:

[Dein Name] [Deine Straße und Hausnummer] [PLZ Ort] Steuernummer: [Deine Steuernummer]

An: [Kundenname] [Straße und Hausnummer] [PLZ Ort]

RECHNUNG

Rechnungsnummer: [Jahr]-[Nummer] Datum: [Ort], [Datum] Leistungszeitraum: [Datum] - [Datum]

Pos.BeschreibungBetrag
1[Beschreibung deiner Leistung][Betrag] €
Gesamtbetrag:[Betrag] €

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Zahlungsinformationen: Kontoinhaber: [Dein Name] IBAN: [Deine IBAN] BIC: [Dein BIC] Verwendungszweck: Rechnung [Nummer]

Zahlungsziel: 14 Tage

Vielen Dank für Ihren Auftrag!

Fazit

Eine Kleinunternehmer-Rechnung ist kein Hexenwerk. Die wichtigsten Punkte:

  1. Niemals Umsatzsteuer ausweisen
  2. Immer auf § 19 UStG hinweisen
  3. Steuernummer nicht vergessen
  4. Leistung konkret beschreiben
  5. Rechnungsnummer und Leistungsdatum empfohlen

Mit der Musterrechnung und den Formulierungen in diesem Artikel bist du auf der sicheren Seite. Und wenn du dir das Ganze noch einfacher machen willst: Mit Clever Invoice erstellst du rechtssichere Kleinunternehmer-Rechnungen in Sekunden - der § 19-Hinweis ist automatisch dabei.

Jetzt starten: Erstelle dein kostenloses Konto und schreibe deine erste rechtssichere Kleinunternehmer-Rechnung. Der Hinweis auf § 19 UStG wird automatisch eingefügt.

Häufige Fragen

Was muss auf einer Kleinunternehmer-Rechnung stehen?

Pflichtangaben sind: Name und Anschrift von dir und deinem Kunden, Rechnungsdatum, Steuernummer (oder USt-IdNr.), Art und Umfang der Leistung, Gesamtbetrag und der Hinweis auf § 19 UStG. Rechnungsnummer und Leistungsdatum sind seit 2025 empfohlen, aber nicht mehr Pflicht.

Welchen Hinweis muss ich auf die Kleinunternehmerregelung schreiben?

Du musst auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG hinweisen. Die gängigste Formulierung ist: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Alternativ: „Umsatzsteuerfrei nach § 19 UStG" oder „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG."

Darf ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen?

Nein, auf keinen Fall! Wenn du als Kleinunternehmer Umsatzsteuer auf deiner Rechnung ausweist, schuldest du diese Steuer dem Finanzamt nach § 14c Abs. 1 UStG - auch wenn du sie gar nicht erheben durftest. Das kann teuer werden.

Brauche ich eine Rechnungsnummer als Kleinunternehmer?

Seit 2025 ist die Rechnungsnummer für Kleinunternehmer keine Pflicht mehr (§ 34a UStDV). Wir empfehlen sie aber trotzdem, da sie bei der Buchhaltung hilft und vom Finanzamt erwartet wird. Ein bewährtes Format ist Jahr-Nummer, z.B. 2025-001.

Was sind die Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer 2025?

Seit 2025 gelten neue Grenzen: Dein Vorjahresumsatz darf maximal 25.000 Euro betragen (vorher 22.000 Euro) und der Umsatz im laufenden Jahr maximal 100.000 Euro (vorher 50.000 Euro). Bei Überschreitung der 100.000-Euro-Grenze musst du sofort Umsatzsteuer ausweisen.

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen erstellen?

Nein, Kleinunternehmer sind auch nach 2027 nicht verpflichtet, E-Rechnungen (XRechnung, ZUGFeRD) auszustellen. PDF-Rechnungen per E-Mail reichen aus. Du musst aber E-Rechnungen von anderen empfangen und archivieren können.

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