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Nebengewerbe

Nebengewerbe Rechnung schreiben: Alles was du als Nebenberufler wissen musst

Du bist nebenberuflich selbstständig und willst korrekte Rechnungen schreiben? Dieser Guide erklärt alle Besonderheiten für Nebengewerbe - von Kleinunternehmerregelung bis Steuern.

Markus Wagner · ·12 Min Lesezeit

Rechnung schreiben im Nebengewerbe - Der komplette Leitfaden

Immer mehr Menschen starten neben ihrem Hauptjob ein Nebengewerbe. Ob Freelance-Projekte, Etsy-Shop, Beratung oder kreative Dienstleistungen - irgendwann kommt der Moment, an dem du deine erste Rechnung als Nebengewerbetreibender schreiben musst.

Aber was ist anders als bei Vollzeit-Selbstständigen? Welche Besonderheiten gelten? Und wie vermeidest du Ärger mit dem Finanzamt? Dieser Guide erklärt alles, was du als nebenberuflich Selbstständiger über das Rechnungen schreiben wissen musst.

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Was ist ein Nebengewerbe?

Ein Nebengewerbe liegt vor, wenn du:

  • Hauptberuflich angestellt bist (oder Student, Rentner, Hausfrau/-mann)
  • Nebenbei selbstständig Geld verdienst
  • Die Selbstständigkeit nicht dein Haupteinkommen ist
  • Weniger als 15-20 Stunden pro Woche für das Nebengewerbe arbeitest

Nebengewerbe vs. Hauptgewerbe

KriteriumNebengewerbeHauptgewerbe
Zeitaufwand< 15-20 Std./WocheHaupttätigkeit
EinkommenNicht HaupteinkommensquelleHaupteinkommensquelle
SozialversicherungÜber Hauptjob abgedecktSelbst versichern
GewerbeanmeldungErforderlichErforderlich
SteuerpflichtJaJa

Wichtig: Auch ein Nebengewerbe ist ein vollwertiges Gewerbe! Die gleichen Rechte und Pflichten gelten - nur die Sozialversicherung läuft anders.

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Voraussetzungen: Bevor du Rechnungen schreibst

1. Arbeitgeber informieren

Das musst du beachten:

  • Prüfe deinen Arbeitsvertrag auf Nebentätigkeitsklauseln
  • Informiere deinen Arbeitgeber schriftlich (meistens Pflicht)
  • Keine direkte Konkurrenz zum Arbeitgeber
  • Keine Beeinträchtigung deiner Haupttätigkeit

Muster-Formulierung:

"Hiermit teile ich mit, dass ich ab dem [Datum] eine selbstständige Nebentätigkeit als [Tätigkeit] aufnehme. Diese Tätigkeit steht nicht in Konkurrenz zu unserem Unternehmen und beeinträchtigt meine Arbeitsleistung nicht."

2. Gewerbeanmeldung

Auch für ein Nebengewerbe brauchst du eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt:

  • Kosten: ca. 20-65 € je nach Gemeinde
  • Dauer: Oft am selben Tag erledigt
  • Benötigte Unterlagen: Personalausweis, ggf. Aufenthaltsgenehmigung

Ausnahme Freiberufler: Für freie Berufe (Grafiker, Texter, Berater, Programmierer bei bestimmten Tätigkeiten) ist keine Gewerbeanmeldung nötig - nur die Anmeldung beim Finanzamt.

3. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Nach der Gewerbeanmeldung (oder bei Freiberuflern direkt) musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen:

  • Über ELSTER online möglich
  • Geschätzte Umsätze und Gewinne angeben
  • Entscheidung: Kleinunternehmerregelung ja/nein

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Kleinunternehmerregelung: Die beste Wahl für die meisten Nebengewerbe

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist für Nebengewerbetreibende oft ideal:

Voraussetzungen

KriteriumGrenzwert
Umsatz Vorjahrmax. 22.000 €
Umsatz laufendes Jahr (Prognose)max. 50.000 €

Vorteile

  • Keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen
  • Keine Umsatzsteuervoranmeldung nötig
  • Weniger Bürokratie - perfekt fürs Nebengewerbe
  • Kunden zahlen effektiv weniger (bei Privatkunden)

Nachteile

  • Kein Vorsteuerabzug auf deine Einkäufe
  • Bei B2B-Kunden wirkst du eventuell "klein"
  • Bei hohen Investitionen ungünstig

Beispiel: Mit und ohne Kleinunternehmerregelung

Deine Leistung: Webdesign für 1.000 €

Mit KleinunternehmerOhne Kleinunternehmer
Nettobetrag1.000 €1.000 €
Rechnungsbetrag1.000 €1.190 €
Du behältst1.000 €1.000 € (190 € ans Finanzamt)

Fazit: Bei Privatkunden ist die Kleinunternehmerregelung fast immer vorteilhaft.

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Pflichtangaben auf der Nebengewerbe-Rechnung

Eine Rechnung aus dem Nebengewerbe hat die gleichen Pflichtangaben wie jede andere Rechnung:

Die 10 Pflichtangaben

  1. ✓ Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsstellers (du)
  2. ✓ Vollständiger Name und Anschrift des Kunden
  3. ✓ Steuernummer oder USt-IdNr.
  4. ✓ Rechnungsdatum
  5. ✓ Fortlaufende Rechnungsnummer
  6. ✓ Genaue Leistungsbeschreibung
  7. ✓ Leistungsdatum oder -zeitraum
  8. ✓ Nettobetrag (bzw. Gesamtbetrag bei Kleinunternehmer)
  9. ✓ Steuersatz und Steuerbetrag (oder Kleinunternehmer-Hinweis)
  10. ✓ Ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung

Der Kleinunternehmer-Hinweis

Als Kleinunternehmer musst du auf der Rechnung vermerken, dass du keine Umsatzsteuer berechnest:

Korrekte Formulierungen:

  • "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
  • "Kein Ausweis von Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG."
  • "Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben."

Wichtig: Weise niemals Umsatzsteuer aus, wenn du Kleinunternehmer bist! Sonst schuldest du diese dem Finanzamt.

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Muster: Nebengewerbe-Rechnung (Kleinunternehmer)


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                    Lisa Müller
            Nebenberufliche Grafikdesignerin
                 Beispielweg 42
                12345 Musterstadt

     Steuernummer: 123/456/78901
     E-Mail: lisa@design-nebenher.de
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An:
Bäckerei Schmidt
Herrn Thomas Schmidt
Hauptstraße 15
12345 Musterstadt


                    RECHNUNG

Rechnungsnummer:    2025-003
Rechnungsdatum:     17.10.2025
Leistungsdatum:     10.10.2025 - 15.10.2025

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Pos. | Beschreibung                         | Betrag
───────────────────────────────────────────────────────
1    | Logo-Design inkl. 3 Entwürfe         | 450,00 €
2    | Visitenkarten-Layout (beidseitig)    | 150,00 €
3    | Anpassungen nach Kundenfeedback      |  50,00 €
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                        GESAMTBETRAG:        650,00 €

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Zahlungsziel: 14 Tage

Bankverbindung:
IBAN: DE12 3456 7890 1234 5678 90
Kontoinhaber: Lisa Müller

Vielen Dank für Ihr Vertrauen!

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Besonderheiten bei der Rechnungsstellung im Nebengewerbe

1. Geschäftsadresse: Privatadresse erlaubt

Im Nebengewerbe kannst du deine Privatadresse als Geschäftsadresse verwenden. Das ist völlig legal und üblich.

Alternativen:

  • Virtual Office / Geschäftsadresse mieten
  • c/o-Adresse bei einem Bekannten (mit Erlaubnis)

2. Rechnungsnummern-System

Auch im Nebengewerbe brauchst du ein nachvollziehbares System:

SystemBeispielEmpfehlung
Jahrespräfix2025-001✓ Empfohlen
Fortlaufend0001Okay, aber unübersichtlich
Monatlich2025-10-01Bei wenigen Rechnungen okay

Tipp: Starte mit 001 - nicht mit 1001 um "professioneller" zu wirken. Das Finanzamt könnte nach den fehlenden Rechnungen fragen!

3. Elektronische Rechnungen

Ab 2025 müssen auch Nebengewerbetreibende E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 wird die Ausstellung für B2B schrittweise Pflicht.

  • XRechnung für öffentliche Auftraggeber
  • ZUGFeRD (PDF mit eingebetteten Daten) für alle anderen

4. Aufbewahrungspflicht

Auch Nebengewerbe-Rechnungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden:

  • Ausgehende Rechnungen: 10 Jahre
  • Eingehende Rechnungen/Belege: 10 Jahre
  • GoBD-konform (revisionssicher, unveränderbar)

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Steuern im Nebengewerbe: Was du wissen musst

Einkommensteuer

Dein Gewinn aus dem Nebengewerbe wird zu deinem zu versteuernden Einkommen addiert:

EinkunftsartBeispiel
Gehalt (brutto)45.000 €
+ Gewinn Nebengewerbe8.000 €
= Zu versteuern53.000 €

Wichtig: Du zahlst auf den Nebengewerbe-Gewinn den Steuersatz, der sich aus deinem Gesamteinkommen ergibt (Progression!).

Freibeträge und Freigrenzen

RegelungBetragBedeutung
Grundfreibetrag11.604 € (2024)Gilt für Gesamteinkommen
Härteausgleich410 € GewinnSteuerfrei bei Nebeneinkünften
Freigrenze Nebeneinkünfte410-820 €Gleitender Übergang

Achtung: Der Grundfreibetrag gilt nur einmal und ist meist durch dein Gehalt bereits ausgeschöpft!

Gewerbesteuer

  • Freibetrag: 24.500 € Gewinn pro Jahr
  • Im typischen Nebengewerbe selten relevant
  • Wird teilweise auf Einkommensteuer angerechnet

Umsatzsteuer (bei Verzicht auf Kleinunternehmerregelung)

  • Monatliche oder vierteljährliche Voranmeldung
  • Jahreserklärung
  • Vorsteuerabzug möglich

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Die 5 häufigsten Fehler im Nebengewerbe

Fehler 1: Arbeitgeber nicht informiert

Risiko: Abmahnung oder Kündigung

Lösung: Immer schriftlich informieren, auch wenn der Arbeitsvertrag es nicht explizit fordert. Besser auf der sicheren Seite!

Fehler 2: Sozialversicherung unterschätzt

Risiko: Nachzahlungen, Probleme mit der Krankenkasse

Lösung:

  • Bei der Krankenkasse melden
  • Prüfen, ob Nebengewerbe als "hauptberuflich" eingestuft wird (> 20 Std./Woche oder Einkommen höher als Hauptjob)

Fehler 3: Steuern nicht eingeplant

Risiko: Nachzahlung, die du nicht stemmen kannst

Lösung:

  • 30-40% des Gewinns für Steuern zurücklegen
  • Vierteljährliche Vorauszahlungen einplanen

Fehler 4: Private und geschäftliche Finanzen vermischt

Risiko: Chaos bei der Buchführung, Probleme mit dem Finanzamt

Lösung:

  • Separates Geschäftskonto (viele Banken bieten kostenlose Konten)
  • Alle Einnahmen und Ausgaben sauber trennen

Fehler 5: Rechnungen nicht ordentlich archiviert

Risiko: Probleme bei Betriebsprüfung

Lösung:

  • Digitale Archivierung (Cloud-Backup)
  • 10 Jahre aufbewahren
  • Ordner-Struktur: Jahr > Monat > Rechnungen/Belege

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Wann wird das Nebengewerbe zum Hauptgewerbe?

Dein Nebengewerbe kann zum Hauptgewerbe werden, wenn:

KriteriumGrenzwert
Arbeitszeit> 18-20 Stunden/Woche
EinkommenHöher als Hauptjob
ZeitaufwandÜbersteigt Haupttätigkeit regelmäßig

Konsequenzen:

  • Du musst dich selbst krankenversichern
  • Rentenversicherungspflicht prüfen
  • Ggf. Hauptjob kündigen oder reduzieren

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Nebengewerbe und Elternzeit/Arbeitslosigkeit

In der Elternzeit

  • Nebengewerbe bis 32 Stunden/Woche erlaubt
  • Einnahmen können Elterngeld mindern
  • Vorher mit Elterngeldstelle klären

Bei Arbeitslosigkeit

  • Selbstständige Nebentätigkeit bis 15 Stunden/Woche möglich
  • Freibetrag: 165 €/Monat (darüber Anrechnung auf ALG I)
  • Arbeitsagentur muss informiert werden

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Checkliste: Starte dein Nebengewerbe richtig

Vor dem Start

  • [ ] Arbeitsvertrag auf Nebentätigkeitsklauseln prüfen
  • [ ] Arbeitgeber schriftlich informieren
  • [ ] Gewerbeanmeldung (oder Finanzamt bei Freiberuflern)
  • [ ] Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen
  • [ ] Kleinunternehmerregelung: ja oder nein?
  • [ ] Separates Geschäftskonto eröffnen
  • [ ] Krankenkasse informieren

Für jede Rechnung

  • [ ] Alle 10 Pflichtangaben enthalten?
  • [ ] Kleinunternehmer-Hinweis (falls zutreffend)?
  • [ ] Rechnungsnummer fortlaufend und eindeutig?
  • [ ] Leistungsbeschreibung genau genug?
  • [ ] Zahlungsinformationen vollständig?
  • [ ] Kopie für deine Unterlagen gespeichert?

Laufend

  • [ ] Einnahmen und Ausgaben dokumentieren
  • [ ] Steuern zurücklegen (30-40% vom Gewinn)
  • [ ] Rechnungen 10 Jahre aufbewahren
  • [ ] Umsatzgrenzen im Blick behalten

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Fazit: Rechnungen im Nebengewerbe - einfacher als gedacht

Das Rechnungen schreiben im Nebengewerbe ist kein Hexenwerk. Die wichtigsten Punkte:

  1. Kleinunternehmerregelung nutzen - vereinfacht alles erheblich
  2. Pflichtangaben kennen - die gleichen wie für jedes Gewerbe
  3. Steuern einplanen - 30-40% vom Gewinn zurücklegen
  4. Ordnung halten - separates Konto, saubere Archivierung
  5. Grenzen beachten - Arbeitszeit und Umsatzgrenzen im Blick

Mit einer Rechnungssoftware wie Clever Invoice sparst du Zeit und vermeidest Fehler. Einfach per Chat oder Sprache deine Leistung beschreiben - fertig ist die rechtssichere Rechnung. So bleibt mehr Zeit für dein eigentliches Nebengewerbe.

Tipp: Starte noch heute mit deiner ersten professionellen Rechnung und mache dein Nebengewerbe von Anfang an richtig!

Häufige Fragen

Muss ich für ein Nebengewerbe ein Gewerbe anmelden?

Ja, auch ein Nebengewerbe muss beim Gewerbeamt angemeldet werden. Die einzige Ausnahme sind freiberufliche Tätigkeiten (z.B. Grafiker, Texter, Programmierer bei bestimmten Tätigkeiten) - diese müssen sich nur beim Finanzamt anmelden. Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Gemeinde zwischen 20 und 65 Euro.

Wie viel darf ich im Nebengewerbe verdienen?

Es gibt keine feste Grenze für den Verdienst im Nebengewerbe. Allerdings: Bei der Kleinunternehmerregelung liegt die Grenze bei 22.000 € Umsatz im Vorjahr und 50.000 € im laufenden Jahr. Wichtiger ist die Arbeitszeit: Überschreitest du regelmäßig 18-20 Stunden pro Woche oder verdienst mehr als im Hauptjob, kann das Nebengewerbe zum Hauptgewerbe werden.

Muss ich meinen Arbeitgeber über das Nebengewerbe informieren?

In den meisten Fällen ja. Viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln, die eine Information oder Genehmigung bei Nebentätigkeiten erfordern. Auch ohne explizite Klausel ist es ratsam, den Arbeitgeber schriftlich zu informieren. Verboten werden kann die Nebentätigkeit nur, wenn sie in direkter Konkurrenz steht oder deine Haupttätigkeit beeinträchtigt.

Welche Steuern muss ich im Nebengewerbe zahlen?

Im Nebengewerbe zahlst du vor allem Einkommensteuer auf deinen Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben). Der Gewinn wird zu deinem anderen Einkommen addiert und entsprechend versteuert. Gewerbesteuer fällt erst ab 24.500 € Gewinn an. Mit der Kleinunternehmerregelung entfällt die Umsatzsteuer. Plane etwa 30-40% deines Gewinns für Steuern ein.

Kann ich als Kleinunternehmer trotzdem eine Umsatzsteuer-ID haben?

Ja, das ist möglich und manchmal sinnvoll. Die USt-IdNr. wird für innergemeinschaftliche Geschäfte (EU-Ausland) benötigt. Du kannst sie beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen, auch wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt. Du darfst trotzdem keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen.

Wie trenne ich private und geschäftliche Finanzen im Nebengewerbe?

Am besten eröffnest du ein separates Geschäftskonto - viele Banken bieten kostenlose Konten für Selbstständige. Alle geschäftlichen Einnahmen und Ausgaben laufen über dieses Konto. So behältst du den Überblick und hast bei einer Steuerprüfung keine Probleme. Auch PayPal oder andere Zahlungsdienstleister solltest du geschäftlich separat führen.

Was passiert, wenn ich die Kleinunternehmergrenze überschreite?

Überschreitest du 22.000 € Umsatz im laufenden Jahr und werden im Folgejahr voraussichtlich mehr als 50.000 € erwartet, verlierst du den Kleinunternehmerstatus. Ab dem Folgejahr musst du dann Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen, Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Dafür kannst du dann auch Vorsteuer auf deine Einkäufe abziehen.

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