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Tipps

Ratenzahlung auf Rechnungen: So bietest du flexible Zahlungsoptionen

Ratenzahlung kann bei größeren Beträgen sinnvoll sein. Lerne, wie du Ratenzahlung anbietest, rechtssicher dokumentierst und Risiken minimierst.

Thomas Richter · ·8 Min Lesezeit

Manchmal kann ein Kunde den Rechnungsbetrag nicht auf einmal zahlen. Eine Ratenzahlungsvereinbarung kann dann die Lösung sein - für beide Seiten. So gehst du dabei vor.

Wann ist Ratenzahlung sinnvoll?

Für dich als Anbieter

  • Kundenbindung: Flexible Zahlungsoptionen können ein Verkaufsargument sein
  • Höhere Aufträge: Kunden bestellen mehr, wenn sie in Raten zahlen können
  • Weniger Zahlungsausfälle: Lieber Raten als gar keine Zahlung

Für den Kunden

  • Liquiditätsschonung: Größere Investitionen werden tragbar
  • Planbarkeit: Monatlich gleichbleibende Beträge
  • Sofortige Nutzung: Ware oder Leistung sofort, Zahlung verteilt

Ratenzahlung richtig vereinbaren

Schriftliche Vereinbarung

Eine Ratenzahlungsvereinbarung sollte immer schriftlich erfolgen. Sie enthält:

  • Gesamtbetrag der Forderung
  • Anzahl der Raten
  • Höhe der einzelnen Raten
  • Fälligkeitstermine
  • Ggf. Zinsen oder Gebühren
  • Konsequenzen bei Zahlungsverzug

Muster Ratenzahlungsvereinbarung


RATENZAHLUNGSVEREINBARUNG

Zwischen [Dein Unternehmen] und [Kunde]

Bezüglich: Rechnung Nr. 2025-089 vom 01.11.2025
Gesamtbetrag: 3.000,00 €

Die Parteien vereinbaren folgende Ratenzahlung:

Rate 1: 500,00 € fällig am 15.11.2025
Rate 2: 500,00 € fällig am 15.12.2025
Rate 3: 500,00 € fällig am 15.01.2026
Rate 4: 500,00 € fällig am 15.02.2026
Rate 5: 500,00 € fällig am 15.03.2026
Rate 6: 500,00 € fällig am 15.04.2026

Bei Verzug einer Rate wird der gesamte Restbetrag sofort fällig.

[Unterschriften]

Zinsen bei Ratenzahlung

Du kannst für die Ratenzahlung Zinsen berechnen - schließlich gewährst du dem Kunden einen Kredit. Üblich sind:

  • Im B2B-Bereich: 8-12% p.a. über dem Basiszinssatz
  • Im B2C-Bereich: Effektivzins muss angegeben werden (Verbraucherschutz)

Wichtig bei Verbrauchern: Bei Ratenzahlung mit Zinsen greifen die Vorschriften für Verbraucherkredite (§§ 491 ff. BGB). Lass dich im Zweifel rechtlich beraten.

Risiken minimieren

1. Bonitätsprüfung

Bevor du Ratenzahlung anbietest, prüfe die Zahlungsfähigkeit des Kunden. Bei Neukunden: Anzahlung verlangen.

2. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware dein Eigentum. Das muss in den AGB oder der Vereinbarung stehen.

3. Sofortige Fälligkeit bei Verzug

Vereinbare, dass bei Ausbleiben einer Rate der gesamte Restbetrag sofort fällig wird (Verfallklausel).

4. Lastschriftverfahren

Lass dir eine SEPA-Lastschriftermächtigung geben. So holst du dir das Geld aktiv, statt auf Überweisungen zu warten.

Buchhalterische Behandlung

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer wird grundsätzlich bei Leistungserbringung fällig - nicht erst bei Zahlungseingang (bei Soll-Versteuerung). Die Ratenzahlung ändert daran nichts.

Forderungen

Buche die Gesamtforderung als Debitor. Mit jeder Rate reduziert sich der offene Posten.

Alternativen zur Ratenzahlung

Factoring

Du verkaufst die Forderung an einen Factoring-Anbieter und bekommst sofort Geld. Der Kunde zahlt in Raten an den Factor.

Finanzierung durch Dritte

Externe Anbieter (z.B. Klarna, PayPal Ratenzahlung) übernehmen das Risiko. Du bekommst den vollen Betrag, der Kunde zahlt an den Anbieter.

Fazit

Ratenzahlung kann ein sinnvolles Instrument sein - wenn du die Risiken kennst und absicherst. Eine schriftliche Vereinbarung, Eigentumsvorbehalt und Lastschriftverfahren schützen dich vor Zahlungsausfällen.

Häufige Fragen

Muss ich Ratenzahlung anbieten?

Nein, Ratenzahlung ist freiwillig. Du entscheidest, ob und zu welchen Konditionen du sie anbietest. Bei Bestandskunden mit guter Zahlungshistorie kann es sich lohnen, bei Neukunden eher nicht.

Wie schreibe ich die Rechnung bei Ratenzahlung?

Die Rechnung selbst bleibt normal - mit Gesamtbetrag und regulärem Zahlungsziel. Die Ratenzahlungsvereinbarung ist ein separates Dokument, das auf die Rechnung verweist.

Was passiert, wenn der Kunde eine Rate nicht zahlt?

Laut typischer Verfallklausel wird dann der gesamte Restbetrag sofort fällig. Du kannst mahnen und ggf. rechtliche Schritte einleiten. Hast du einen Eigentumsvorbehalt vereinbart, kannst du die Ware zurückfordern.

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