Als Freelancer oder Selbstständiger hast du nicht nur Geschäftskunden, sondern auch Privatpersonen als Kunden. Ob Nachhilfe, Handwerkerleistungen oder kreative Dienstleistungen - die Rechnung an eine Privatperson unterscheidet sich in einigen Punkten von der klassischen B2B-Rechnung.
B2B vs. B2C: Die wichtigsten Unterschiede
| Aspekt | B2B (Geschäftskunden) | B2C (Privatpersonen) |
|---|---|---|
| Rechnungspflicht | Ja, immer | Nur auf Verlangen |
| E-Rechnung ab 2025 | Pflicht | Ausgenommen |
| Vorsteuerabzug | Kunde kann abziehen | Kein Vorsteuerabzug |
| Widerrufsrecht | Nein | 14 Tage gesetzlich |
| Preisangabe | Netto üblich | Brutto Pflicht |
Wann muss ich eine Rechnung ausstellen?
Grundsätzlich bist du nicht immer verpflichtet, Privatpersonen eine Rechnung auszustellen. Ausnahmen:
- Bauleistungen und Handwerkerleistungen (§ 14 Abs. 2 UStG)
- Auf Verlangen des Kunden (innerhalb von 6 Monaten)
- Steuerbegünstigte Leistungen
Empfehlung: Stelle immer eine Rechnung aus - für Professionalität und Rechtssicherheit.
Pflichtangaben auf B2C-Rechnungen
Die gleichen Pflichtangaben wie bei B2B:
- Vollständiger Name und Anschrift (beidseitig)
- Steuernummer oder USt-IdNr.
- Rechnungsdatum und -nummer
- Menge und Art der Leistung
- Zeitpunkt der Leistung
- Bruttopreise (inkl. MwSt.)
- Steuersatz
Bruttopreise sind Pflicht
Bei B2C müssen alle Preise inklusive Mehrwertsteuer angegeben werden:
B2C-Rechnung:
Webdesign 1.190,00 € (inkl. 19% MwSt.)
E-Rechnung: Privatpersonen sind ausgenommen
Die E-Rechnungspflicht ab 2025 gilt nicht für B2C. Du kannst weiterhin PDF oder Papier nutzen.
Kleinbetragsrechnung bis 250 €
Für Rechnungen bis 250 € brutto gelten vereinfachte Regeln - weniger Pflichtangaben nötig.
Widerrufsrecht beachten
Bei B2C gilt das 14-tägige Widerrufsrecht. Du musst Kunden vor Vertragsschluss informieren.
Ausnahmen
- Maßgeschneiderte Produkte
- Verderbliche Waren
- Vollständig erbrachte Dienstleistungen (mit Zustimmung)
Zahlungsarten für Privatpersonen
| Zahlungsart | Beliebtheit |
|---|---|
| PayPal | ⭐⭐⭐⭐⭐ |
| Kreditkarte | ⭐⭐⭐⭐ |
| Überweisung | ⭐⭐⭐ |
| Barzahlung | ⭐⭐⭐ |
Mahnung bei Privatpersonen
Anders als bei B2B tritt Verzug meist erst nach der Mahnung ein. Verzugszinsen bei B2C: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte.
Datenschutz (DSGVO)
Erhebe nur nötige Daten und bewahre Rechnungen 10 Jahre auf. Informiere über die Datenverarbeitung.
Beispiel: B2C-Rechnung
Max Mustermann
Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
Rechnung Nr. 2025-042 | 15.11.2025
An: Familie Schmidt, Beispielweg 42, 54321 Beispielstadt
Mathematik-Nachhilfe (8 × 60 Min.) 360,00 € (inkl. 19% MwSt.)
Zahlbar in 14 Tagen | IBAN: DE89 3704 0044 0532 0130 00
Steuernummer: 123/456/78901
Fazit
B2C-Rechnungen sind unkompliziert:
- Bruttopreise verwenden
- E-Rechnung nicht nötig
- Widerrufsrecht beachten
- Datenschutz ernst nehmen
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