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Grundlagen

Rechnung an Privatpersonen: B2C-Rechnungen richtig erstellen

Bei Rechnungen an Privatpersonen gelten andere Regeln als im B2B-Bereich. Erfahre, welche Pflichtangaben nötig sind und was du bei B2C-Rechnungen beachten musst.

Laura Becker · ·10 Min Lesezeit

Als Freelancer oder Selbstständiger hast du nicht nur Geschäftskunden, sondern auch Privatpersonen als Kunden. Ob Nachhilfe, Handwerkerleistungen oder kreative Dienstleistungen - die Rechnung an eine Privatperson unterscheidet sich in einigen Punkten von der klassischen B2B-Rechnung.

B2B vs. B2C: Die wichtigsten Unterschiede

AspektB2B (Geschäftskunden)B2C (Privatpersonen)
RechnungspflichtJa, immerNur auf Verlangen
E-Rechnung ab 2025PflichtAusgenommen
VorsteuerabzugKunde kann abziehenKein Vorsteuerabzug
WiderrufsrechtNein14 Tage gesetzlich
PreisangabeNetto üblichBrutto Pflicht

Wann muss ich eine Rechnung ausstellen?

Grundsätzlich bist du nicht immer verpflichtet, Privatpersonen eine Rechnung auszustellen. Ausnahmen:

  1. Bauleistungen und Handwerkerleistungen (§ 14 Abs. 2 UStG)
  2. Auf Verlangen des Kunden (innerhalb von 6 Monaten)
  3. Steuerbegünstigte Leistungen

Empfehlung: Stelle immer eine Rechnung aus - für Professionalität und Rechtssicherheit.

Pflichtangaben auf B2C-Rechnungen

Die gleichen Pflichtangaben wie bei B2B:

  • Vollständiger Name und Anschrift (beidseitig)
  • Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Rechnungsdatum und -nummer
  • Menge und Art der Leistung
  • Zeitpunkt der Leistung
  • Bruttopreise (inkl. MwSt.)
  • Steuersatz

Bruttopreise sind Pflicht

Bei B2C müssen alle Preise inklusive Mehrwertsteuer angegeben werden:


B2C-Rechnung:
Webdesign                    1.190,00 € (inkl. 19% MwSt.)

E-Rechnung: Privatpersonen sind ausgenommen

Die E-Rechnungspflicht ab 2025 gilt nicht für B2C. Du kannst weiterhin PDF oder Papier nutzen.

Kleinbetragsrechnung bis 250 €

Für Rechnungen bis 250 € brutto gelten vereinfachte Regeln - weniger Pflichtangaben nötig.

Widerrufsrecht beachten

Bei B2C gilt das 14-tägige Widerrufsrecht. Du musst Kunden vor Vertragsschluss informieren.

Ausnahmen

  • Maßgeschneiderte Produkte
  • Verderbliche Waren
  • Vollständig erbrachte Dienstleistungen (mit Zustimmung)

Zahlungsarten für Privatpersonen

ZahlungsartBeliebtheit
PayPal⭐⭐⭐⭐⭐
Kreditkarte⭐⭐⭐⭐
Überweisung⭐⭐⭐
Barzahlung⭐⭐⭐

Mahnung bei Privatpersonen

Anders als bei B2B tritt Verzug meist erst nach der Mahnung ein. Verzugszinsen bei B2C: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte.

Datenschutz (DSGVO)

Erhebe nur nötige Daten und bewahre Rechnungen 10 Jahre auf. Informiere über die Datenverarbeitung.

Beispiel: B2C-Rechnung


Max Mustermann
Musterstraße 1, 12345 Musterstadt

Rechnung Nr. 2025-042 | 15.11.2025

An: Familie Schmidt, Beispielweg 42, 54321 Beispielstadt

Mathematik-Nachhilfe (8 × 60 Min.)     360,00 € (inkl. 19% MwSt.)

Zahlbar in 14 Tagen | IBAN: DE89 3704 0044 0532 0130 00
Steuernummer: 123/456/78901

Fazit

B2C-Rechnungen sind unkompliziert:

  1. Bruttopreise verwenden
  2. E-Rechnung nicht nötig
  3. Widerrufsrecht beachten
  4. Datenschutz ernst nehmen

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Häufige Fragen

Muss ich Privatpersonen immer eine Rechnung ausstellen?

Nein, nur bei Handwerkerleistungen ist eine Rechnung Pflicht. Auf Verlangen musst du innerhalb von 6 Monaten eine ausstellen.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Privatpersonen?

Nein, die E-Rechnungspflicht ab 2025 gilt nur für B2B. An Privatpersonen kannst du weiterhin PDF senden.

Muss ich Brutto- oder Nettopreise angeben?

Bei B2C-Rechnungen musst du Bruttopreise (inkl. MwSt.) angeben.

Welche Zahlungsfrist ist üblich?

14 Tage sind bei Privatpersonen üblich und angemessen.

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