Du hast neben deinem Hauptjob ein Nebengewerbe angemeldet und musst deine erste Rechnung schreiben? Kein Grund zur Panik. Die Grundregeln sind dieselben wie für Vollzeit-Selbstständige — mit ein paar Besonderheiten.
Grundregeln: Rechnung im Nebengewerbe
Für dein Nebengewerbe gelten dieselben Pflichtangaben wie für jedes andere Unternehmen. Es gibt keinen "Nebengewerbe-Sonderweg" — das Finanzamt unterscheidet nicht zwischen Haupt- und Nebengewerbe.
Pflichtangaben auf jeder Rechnung
- Dein Name und Anschrift (Privatadresse ist OK)
- Name und Anschrift des Kunden
- Deine Steuernummer (vom Finanzamt für das Nebengewerbe)
- Rechnungsdatum und -nummer
- Leistungsbeschreibung und -zeitraum
- Netto, USt., Brutto (oder §19-Hinweis)
Steuernummer für das Nebengewerbe
Wichtig: Du brauchst eine eigene Steuernummer für dein Nebengewerbe. Das kann:
- Deine bestehende Steuernummer sein (wenn das Finanzamt dein Gewerbe dort zuordnet)
- Eine neue Steuernummer sein (wenn du einen separaten steuerlichen Erfassungsbogen abgibst)
Alternativ kannst du eine USt-IdNr. beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen — sinnvoll bei EU-Geschäften.
Kleinunternehmerregelung im Nebengewerbe
Die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) gilt für den Gesamtumsatz — also Hauptberuf + Nebengewerbe zusammen.
- Vorjahresumsatz < 22.000€ (gesamt): Kleinunternehmer möglich
- Vorjahresumsatz > 22.000€ (gesamt): Regelbesteuerung Pflicht
Beispiel
Du verdienst 40.000€ brutto im Angestelltenverhältnis. Dein Nebengewerbe macht 5.000€ Umsatz. Die Kleinunternehmerregelung zählt nur die selbstständigen Umsätze — also die 5.000€. Du kannst Kleinunternehmer sein.
Achtung: Das Angestelltengehalt zählt NICHT als Umsatz im Sinne des §19 UStG. Nur die selbstständigen Einnahmen sind relevant.
Häufige Fehler
- Keine Steuernummer — Beantrage sie VOR der ersten Rechnung
- Rechnungen über das Hauptarbeitgeber-Konto — Führe ein separates Geschäftskonto (empfohlen, nicht Pflicht)
- Gemischte Rechnungsnummern — Nebengewerbe-Rechnungen brauchen eigene fortlaufende Nummern
- Vergessen, Einkünfte zu erklären — Nebengewerbe-Einkünfte gehören in die Steuererklärung (Anlage G oder S)
- Gewerbesteuer ignoriert — Ab 24.500€ Gewinn fällt Gewerbesteuer an
Gewerbesteuer im Nebengewerbe
Auch für Nebengewerbe gilt:
- Freibetrag: 24.500€ Gewinn pro Jahr
- Unter dem Freibetrag: Keine Gewerbesteuer
- Über dem Freibetrag: Gewerbesteuer fällig
- Freiberufler: Generell keine Gewerbesteuer
Die meisten Nebengewerbler bleiben unter dem Freibetrag.
EÜR statt Bilanz
Als Nebengewerbler erstellst du in der Regel eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) — keine Bilanz. Das ist einfacher und reicht für Einzelunternehmen und Freiberufler mit Umsatz unter 600.000€.
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