Bei Bauverträgen nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) gelten besondere Regeln für die Schlussrechnung. Sie ist das entscheidende Dokument für die endgültige Abrechnung.
Was ist eine Schlussrechnung nach VOB?
Die Schlussrechnung ist die endgültige Abrechnung nach Fertigstellung aller Leistungen eines VOB-Vertrags. Sie ersetzt alle vorherigen Abschlagsrechnungen und stellt den Gesamtanspruch dar.
Rechtliche Grundlage
- §14 VOB/B: Abrechnung der Leistungen
- §16 VOB/B: Zahlung und Fälligkeitsregelungen
Inhalt der Schlussrechnung
- Aufmaß-basierte Abrechnung: Alle Positionen nach tatsächlich erbrachter Menge
- LV-Referenz: Positionen nach Leistungsverzeichnis-Nummern gegliedert
- Nachträge: Separate Auflistung aller vereinbarten Nachträge
- Gesamtsumme: Vollständige Auftragssumme
- Abzüge: Alle geleisteten Abschlagszahlungen
- Restforderung: Offener Betrag
Prüfbare Schlussrechnung
Die Schlussrechnung muss prüfbar sein (§14 Abs. 1 VOB/B). Das bedeutet:
- Positionen nach LV-Nummern geordnet
- Aufmaße nachvollziehbar und nachprüfbar
- Mengenermittlung transparent
- Einheitspreise wie im Vertrag vereinbart
- Nachträge separat mit Vereinbarungsnachweis
Nicht prüfbar = nicht fällig!
Eine nicht prüfbare Schlussrechnung löst die Zahlungsfrist nicht aus. Der Auftraggeber kann sie zurückweisen.
Fristen nach VOB/B
| Frist | Dauer | Regelung |
|---|---|---|
| Prüfungsfrist | 30 Tage | §16 Abs. 3 VOB/B |
| Zahlungsfrist | 30 Tage nach Prüfung | §16 Abs. 3 VOB/B |
| Einreichungsfrist | 12 Werktage nach Abnahme | §14 Abs. 3 VOB/B |
Ablauf
- Abnahme der Leistung
- 12 Werktage: Schlussrechnung einreichen
- 30 Tage: Auftraggeber prüft
- 30 Tage nach Prüfung: Zahlung fällig
Muster: Schlussrechnung
Meisterbetrieb Müller GmbH
Schlussrechnung Nr. 2026-SR-012
Auftrag: Sanierung Fassade Bürogebäude
Vertrag vom: 15.01.2026
Abnahme: 05.04.2026
Pos | LV-Nr | Beschreibung | Menge | EP | Gesamt
1 | 01.10 | Gerüst aufstellen | 180m² | 12,50€ | 2.250,00€
2 | 02.10 | Putz entfernen | 160m² | 18,00€ | 2.880,00€
3 | 02.20 | Grundierung | 160m² | 5,50€ | 880,00€
4 | 03.10 | Neuverputzung | 160m² | 35,00€ | 5.600,00€
5 | 03.20 | Anstrich 2x | 160m² | 12,00€ | 1.920,00€
Nachtrag Nr. 1 (vereinbart 20.02.2026):
6 | N-01 | Fensterbank-Erneuerung | 8 Stk | 85,00€ | 680,00€
Gesamtleistung (netto): 14.210,00€
USt. 19%: 2.699,90€
Gesamtbetrag (brutto): 16.909,90€
Abzüge:
- 1. Abschlag (01.03.2026): -5.000,00€
- 2. Abschlag (20.03.2026): -5.000,00€
Restforderung: 6.909,90€
Nachträge korrekt abrechnen
Nachträge (Mehrleistungen, Änderungen) müssen:
- Schriftlich vereinbart sein (vor Ausführung!)
- Separat aufgeführt werden in der Schlussrechnung
- Den vereinbarten Nachtragspreis tragen
- Bei fehlender Preisvereinbarung: §2 Abs. 5/6 VOB/B anwenden
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