Zum Inhalt springen
E-Rechnung Pflicht ist jetzt aktiv! Ist dein Unternehmen bereit?Jetzt umstellen
Rechnung schreiben

Rechnung schreiben als Fotograf

Steuersatz, Nutzungsrechte, Nebenkosten & Pflichtangaben richtig abrechnen

Das Wichtigste in Kürze

  • Steuersatz beachten: Künstlerische Fotografie kann mit 7 % besteuert werden, gewerbliche Auftragsfotografie meist mit 19 %.
  • Nutzungsrechte ausweisen: Lizenz und Umfang der Bildnutzung gehören klar auf die Rechnung – das vermeidet Streit.
  • Nebenkosten: Reise, Anfahrt, Requisiten und Bearbeitungszeit getrennt aufführen.
  • Anzahlung üblich: Bei Hochzeiten und großen Shootings ist eine Anzahlung per Teilrechnung sinnvoll.

Pflichtangaben auf der Fotografen-Rechnung

Auch als Fotograf gelten die allgemeinen Pflichtangaben nach §14 UStG: vollständiger Name und Anschrift von Ihnen und dem Kunden, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Leistungszeitpunkt, Netto-Betrag, Steuersatz und Steuerbetrag.

Besonderheit: Beschreiben Sie die fotografische Leistung konkret (z. B. „Hochzeitsreportage, 8 Std., inkl. 300 bearbeitete Bilder"), damit der Leistungsumfang nachvollziehbar ist.

7 % oder 19 %? Der richtige Steuersatz

Die Einordnung ist heikel: Räumen Sie als Urheber Nutzungsrechte an Ihren Lichtbildwerken ein, kann der ermäßigte Steuersatz von 7 % gelten. Reine Auftrags- bzw. Handwerksfotografie (z. B. Produktfotos ohne urheberrechtliche Schöpfungshöhe) wird mit 19 % besteuert. Im Zweifel klärt das Finanzamt oder Ihr Steuerberater die Einordnung.

Kleinunternehmer? Nutzen Sie die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG), weisen Sie keine Umsatzsteuer aus und ergänzen den entsprechenden Hinweis auf der Rechnung.

Nutzungsrechte & Lizenzen abrechnen

Geben Sie auf der Rechnung an, welche Nutzungsrechte der Kunde erhält: zeitlich, räumlich und inhaltlich begrenzt (z. B. „Online-Nutzung für 1 Jahr, Deutschland") oder umfassend. Klare Lizenzangaben schützen Ihren Urheberanspruch und rechtfertigen den Preis.

Reise- und Nebenkosten

  • Anfahrt/Reisezeit als separate Position (km-Pauschale oder Stundensatz).
  • Materialien, Prints, Alben und Requisiten einzeln ausweisen.
  • Bearbeitungs-/Retuschezeit transparent machen.
  • Express-Bearbeitung als Aufschlag kennzeichnen.

Häufige Fehler vermeiden

  • Steuersatz pauschal mit 19 % ansetzen, obwohl 7 % gelten könnten.
  • Nutzungsrechte nicht oder unklar benennen.
  • Anzahlungen nicht korrekt mit der Schlussrechnung verrechnen.
  • Bei B2B-Kunden die E-Rechnungspflicht ignorieren.

Häufige Fragen

Welcher Mehrwertsteuersatz gilt für Fotografen?

Räumen Sie als Urheber Nutzungsrechte an Lichtbildwerken ein, kann der ermäßigte Satz von 7 % greifen. Reine Auftragsfotografie ohne Schöpfungshöhe wird mit 19 % besteuert.

Muss ich Nutzungsrechte auf der Rechnung angeben?

Es ist dringend zu empfehlen. Definieren Sie Umfang, Dauer und Gebiet der Bildnutzung, um Ihren Urheberanspruch zu sichern und Nachforderungen zu ermöglichen.

Wie rechne ich eine Anzahlung für ein Hochzeitsshooting ab?

Stellen Sie eine Anzahlungs-/Teilrechnung. In der Schlussrechnung weisen Sie die bereits gezahlte Anzahlung aus und ziehen sie vom Gesamtbetrag ab.

Gilt die E-Rechnungspflicht für mich als Fotograf?

Für Rechnungen an Geschäftskunden (B2B) ja – Empfang seit 2025, Versand spätestens ab 2028. Rechnungen an Privatkunden (B2C) sind ausgenommen.

Kann ich als Kleinunternehmer fotografieren?

Ja. Bleiben Sie unter den Umsatzgrenzen des §19 UStG, weisen Sie keine Umsatzsteuer aus und ergänzen den Kleinunternehmer-Hinweis.

Das könnte Sie auch interessieren

Rechnungen einfach erstellen

Mit Clever Invoice erstellst du professionelle Rechnungen in Sekunden – per Chat, WhatsApp oder Web. E-Rechnung inklusive.